Der Alte Garnisonfriedhof

Der Alte Garnisonfriedhof zählt zu den ältesten noch erhaltenen Begräbnisstätten Berlins. Er wurde um 1706 gegründet, wobei die genauen Zeitangaben hierzu nicht überliefert sind. Damals erhielt die schon 1655 gegründete evangelische Garnisongemeinde Berlins auf Anweisung des Königs Friedrich I. für die Bestattung ihrer Toten ein Grundstück am damaligen Stadtrand, zwischen dem Rosenthaler und dem Schönhauser Tor. Dieses Grundstück war wesentlich größer als der heute erhaltene Friedhof, da er auch das Gelände östlich der heutigen Gormannstraße beinhaltete. Dieser längst bebaute östliche Teil war für Bestattungen von Soldaten bestimmt, während der westliche Teil an der Kleinen Rosenthaler Straße vornehmlich als Begräbnisstätte für Offiziere des preußisch-deutschen Heeres genutzt wurde. Ebenfalls Anfang des 18. Jahrhunderts wurde in der Nähe des Friedhofs die Kirche der Garnisongemeinde errichtet. 1722 wurde sie wiederaufgebaut, nachdem sie bei einer Explosion des Berliner Pulverturmes zerstört worden war; die Zahl 1722 am Eingangsportal des Garnisonfriedhofs weist bis heute auf das Jahr ihrer Einweihung hin.
Anfangs waren die Begräbnisplätze auf beiden Teilen des Kirchhofs nur den im Stadtinnern einquartierten Regimentern vorbehalten, erst ab 1804 wurden hier die Verstorbenen aller in Berlin stationierten Regimenter beigesetzt. Die beiden Friedhofsteile unterschieden sich sowohl in ihrer Größe als auch in ihrer Ausstattung; der größere Soldatenfriedhof, zu jener Zeit als Gemeinenfriedhof bezeichnet, war nur durch einen Bretterzaun eingefriedet und bestand vorwiegend aus einheitlichen Reihengräbern, während der als Offiziersfriedhof bezeichnete westliche Teil von Anfang an mit einer festen Mauer umgeben war und fast ausschließlich Erbbegräbnisse beherbergte. Das bis heute erhaltene Verwaltungsgebäude aus dem 19. Jahrhundert wurde auf dem Gelände des Offiziersfriedhofs errichtet.
Nach dem Erlass des Preußischen Landrechtes im Jahr 1794 bemühte sich die Berliner Polizeiverwaltung, die beiden Friedhofsteile von ihrem bisherigen Standort in die Außenbezirke zu verlegen. Dabei wurde der zuständigen Militärverwaltung die Verwahrlosung der Friedhöfe, insbesondere des Soldatenteils, vorgeworfen. Daraufhin führte die Militärverwaltung Erneuerungsmaßnahmen für die Friedhöfe durch: So wurde der Zaun des Soldatenfriedhofs ausgewechselt sowie neue Rasenflächen und ein Brunnen angelegt. Die Schließungs- und Verlegungspläne wurden daraufhin gestoppt, wenngleich nicht endgültig verworfen. Die vorgenommenen Pflegemaßnahmen sowie der Umstand, dass das neue Preußische Landrecht Gruftbestattungen in Kirchen verbot, wertete den Garnisonfriedhof ab Anfang des 19. Jahrhunderts auf, denn von da an ließen sich dort, genauer auf dem Offiziersteil, auch ranghöchste Militärangehörige bestatten. Der zuvor eher ein Schattendasein führende Friedhof entwickelte sich dadurch zu einer vornehmen Begräbnisstätte. Der Großteil der bis heute erhaltenen Grabstätten stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
1854 ordnete das Kriegsministerium an, die Verstorbenen des Garnisonlazarettes nicht mehr auf dem alten Garnisonfriedhof, sondern auf dem Invalidenfriedhof zu bestatten. Zusätzlich wurden in den Folgejahren in den Außenbezirken Berlins zwei neue Militärfriedhöfe angelegt, darunter 1861 der Neue Garnisonfriedhof in der Hasenheide sowie ein weiterer Friedhof im Wedding. Der nunmehr nicht benötigte, zunehmend vollbelegte Gemeinenfriedhof östlich der Gormannstraße wurde 1867 für Bestattungen geschlossen und zehn Jahre später zu einem Park umgestaltet, während der Offiziersfriedhof weiterhin Verstorbene aufnahm. Der ehemalige Soldatenfriedhof bestand noch bis 1900, als die Garnisongemeinde das Gelände verkaufte, von dem zuvor ein Teil der Verstorbenen auf den Offiziersfriedhof umgebettet wurde. In den Folgejahren wurde das Gelände vollständig bebaut.